Allgemeines/Normen/Gesetze
Rechtliches & Allgemeines zum Thema Wohnraumlüftung, Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN-Norm und Verordnungen.

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) können Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über Kreuz-Gegenstrom-Wärmetauscher z.B. pauschal mit einem Wärmebereitstellungsgrad von 80% berücksichtigt werden. Details

Seit dem Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 werden Wohngebäude ganzheitlich betrachtet: Gebäude- und Anlagentechnik sollen eine sinnvolle Einheit bilden.Der zum Heizen, Lüften und zur Trinkwassererwärmung erforderliche Primärenergiebedarf wurde vom Gesetzgeber limitiert und die Grenzwerte mittlerweile mehrfach verschärft. Details

Die dem Haus zuzuführende und die abzuführende Luftmenge werden in Abhängigkeit der Grundfläche und der Personenanzahl entsprechend der DIN 1946-6 festgelegt. Als Faustwert kann für Wohnungen und Einfamilienhäuser für die Auslegung der Lüftungsanlage immer ein Luftwechsel von 0,4 angesetzt werden. Details

Die Zuluft strömt in der Regel aus dem "Zuluftraum" durch Flur, Diele bzw. Korridor (Überströmräume) zu den Ablufträumen wie Badezimmer, WC, Küche. Details


Neue Webinare machen Sie fit rund um das Thema Wohnraumlüftung.
DetailsMelden Sie sich jetzt als Fachbetrieb zu unserer Schulung in München an!
Details