Heizkosten sparen anhand eines konkreten Beispieles

Von einer Anlage genutzte Wärme, die andernfalls verloren gehen würde.
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Der Energiepass macht es möglich. Seit dem Inkrafttreten der letzten Energieeinsparverordnung können und müssen auch Wohnungen im Bestand energetisch bewertet werden. Wohnungen werden dadurch vergleichbar, genau so wie die Spritverbräuche verschiedener Kraftfahrzeuge tagtäglich gegenüber gestellt und niedrige Verbräuche als Qualitätsmerkmal angesehen werden.

Wohnungen mit hoher Energieeffizienz und niedrigen Heizkosten sind attraktiver und leichter vermietbar als nicht sanierte Wohnungen.
Die real mögliche Heizkosteneinsparung die durch den Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erzielt wird hängt von vielen Einflussfaktoren, in erster Linie vom Nutzerverhalten des Eigentümers oder Mieters, ab. Näherungswerte sind jedoch möglich, dazu eine Beispielrechnung:
Wohnung mit 90 m², Raumhöhe: 2,50 m, beheiztes Raumvolumen Ve = 225 m³

Heizkosteneinparung

Nach Energieeinsparverordnung (EnEV)

berechnet sich der L

üftungswärmeverlust

wie folgt:

Qv = 66 x Hv
mit Hv = 0,19 x Ve
Qv = 66 x 0,19 x 225 m³ = 2822 kWh


Die EnEV geht dabei von „ genormten" Menschen mit genormtem Lüftungsverhalten und somit von einem Luftwechsel von 0,7 h-1 aus.

Lüftungswärmeverlust in der realen Praxis:
Der Luftwechsel kann durch falsches Nutzerverhalten (gekippte Fenster) in der Praxis durchaus bei 2,0 h-1 liegen, die realen Lüftungswärmverluste liegen dann z.B. bei 8000 kWh pro Jahr (je nach aktuellem Energiepreis und der Energiepreissteigerung entspricht das Kosten von z.B. 800 € pro Jahr).
In unserer Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass mit einer Pluggit-Lüftungsanlage bis zu 70% des Lüftungswärmebedarfs eingespart werden kann. Dabei ist ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster und Türen schon berücksichtigt.

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