29.11.2011 - 10:39 Uhr

Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Energiepass

Seit dem Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 werden Wohngebäude ganzheitlich betrachtet: Gebäude- und Anlagentechnik sollen eine sinnvolle Einheit bilden.Der zum Heizen, Lüften und zur Trinkwassererwärmung erforderliche Primärenergiebedarf wurde vom Gesetzgeber limitiert und die Grenzwerte mittlerweile mehrfach verschärft.
Das Inkrafttreten der aktuell gültigen EnEV vom 1. Oktober 2007 hatte aber auch massive Auswirkungen auf den Gebäudebestand. Erstmals in Deutschland wurde mit dem Energiepass eine Bewertungsmöglichkeit für die energetische Qualität von Wohngebäuden eingeführt. Im Juli 2008 ist die letzte Übergangsfrist zur Einführung der Energiepässe abgelaufen. Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel hat der potentielle Käufer oder Mieter Anspruch darauf, einen Blick auf den Energiepass zu werfen. Er kann sich also ein klares Bild vom energetischen Zustand einer Wohnung machen bevor er sich zum Kauf oder zur Miete entscheidet. Klarer Fall dass Wohnungen mit gutem Energiepass beliebter sind als andere! Gegenüberstellungen zeigen ganz deutlich: Durch den Einbau einer Pluggit Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sinkt der Primärenergiebedarf ab, die Bewertung im Energiepass wird deutlich besser und der Mietwert einer Immobilie erhöht sich ebenfalls. Sie als Eigentümer oder Ihr Mieter spart bares Geld bei der Heizkostenabrechnung!