Energieeinsparverordnung & Energie sparen
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) können Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über Kreuz-Gegenstrom-Wärmetauscher z.B. pauschal mit einem Wärmebereitstellungsgrad von 80% berücksichtigt werden.Mit einer solchen Anlage kann der Jahres-Heizwärmebedarf laut EnEV um 17,2 kWh/m²a verringert werden und je nach gewählter Anlagentechnik ergibt sich daraus eine Primärenergieeinsparung von z.B. 25 kWh/m²a. Dabei ist der Stromverbrauch der Ventilatoren schon pauschal mit 2,3 kWh/m²a berücksichtigt.
Sollte die pauschale Berechnung nicht ausreichen, erhalten Sie von Pluggit die technischen Angaben für eine detaillierte Berechnung.
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