Bestimmung der Volumenströme
Die dem Haus zuzuführende und die abzuführende Luftmenge werden in Abhängigkeit der Grundfläche und der Personenanzahl entsprechend der DIN 1946-6 festgelegt. Als Faustwert kann für Wohnungen und Einfamilienhäuser für die Auslegung der Lüftungsanlage immer ein Luftwechsel von 0,4 angesetzt werden.Beispiel: Für ein Gebäude mit 150 m²
Wohnfläche und einer Raumhöhe von 2,5 Meter ergibt sich bei einem
Luftwechsel von 0,4 h-1 ein erforderlicher Volumenstrom von
150*2,5*0,4 = 150 m³/h.
Beachten Sie, dass der erforderliche Volumenstrom auch von der Nutzung des Gebäudes abhängt und bei einer höheren Personenanzahl (Intensivlüftung) ein größerer Luftwechsel möglich sein muss.
Beachten Sie, dass der erforderliche Volumenstrom auch von der Nutzung des Gebäudes abhängt und bei einer höheren Personenanzahl (Intensivlüftung) ein größerer Luftwechsel möglich sein muss.
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