29.11.2011 - 10:37 Uhr

Bestimmung der Volumenströme

Die dem Haus zuzuführende und die abzuführende Luftmenge werden in Abhängigkeit der Grundfläche und der Personenanzahl entsprechend der DIN 1946-6 festgelegt. Als Faustwert kann für Wohnungen und Einfamilienhäuser für die Auslegung der Lüftungsanlage immer ein Luftwechsel von 0,4 angesetzt werden.
Beispiel: Für ein Gebäude mit 150 m² Wohnfläche und einer Raumhöhe von 2,5 Meter ergibt sich bei einem Luftwechsel von 0,4 h-1 ein erforderlicher Volumenstrom von 150*2,5*0,4 = 150 m³/h.
Beachten Sie, dass der erforderliche Volumenstrom auch von der Nutzung des Gebäudes abhängt und bei einer höheren Personenanzahl (Intensivlüftung) ein größerer Luftwechsel möglich sein muss.